PROJEKTMITGLIEDSCHAFT
Teilnahmebedingungen und Projektregeln
Diese Teilnahmebedingungen bilden die verbindliche Grundlage für Aufnahme, Projektbeitrag, Meldepflichten, Zugang und den verantwortungsvollen Umgang mit Projektdaten.
1. Teilnahmebedingungen: Charakter und Geltungsbereich
Das Europäische Fruchttaubenprojekt ist nicht im Vereinsregister eingetragen und organisiert die Zusammenarbeit als fachliche Projektgemeinschaft. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen und Einrichtungen, die einen Projektzugang beantragen oder als Projektmitglied freigeschaltet werden.
Das Absenden einer Mitgliedschaftsanfrage begründet noch keine Projektmitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet die Projektleitung nach Prüfung der Angaben und des fachlichen Bezugs.
2. Beginn und Dauer der Projektmitgliedschaft
Die Projektmitgliedschaft beginnt mit der ausdrücklichen Freigabe durch die Projektleitung. Sie läuft auf unbestimmte Zeit, bis sie durch das Mitglied oder die Projektleitung beendet wird.
Ein Mitglied kann jederzeit formlos per E-Mail austreten. Die Projektleitung kann die Mitgliedschaft bei ausbleibender Zahlung sowie bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Projektregeln nach vorheriger Prüfung sperren oder beenden.
3. Projektbeitrag und Zahlungsfristen
Für jedes Kalenderjahr wird der in der Projekt-Zentrale gepflegte jährliche Projektbeitrag von 15,00 EUR erhoben. Der Betrag wird zentral ausgegeben, damit Formular, Teilnahmebedingungen, E-Mails und Beitragsverwaltung stets denselben Wert verwenden.
Der erste Beitrag ist nach der Aufnahme innerhalb der in der Freigabemail mitgeteilten Zahlungsfrist zu entrichten. Folgebeiträge sind nach aktueller Konfiguration jeweils bis zum 01.04.2026 fällig.
Der volle Jahresbeitrag ist unabhängig vom Aufnahmedatum zu zahlen. Auch bei einer Aufnahme am Ende des Kalenderjahres erfolgt keine zeitanteilige Berechnung oder Ermäßigung. Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austritt oder Beendigung nicht anteilig erstattet.
4. Pflichten der Projektmitglieder
- zu Beginn jedes Jahres den aktuellen Fruchttaubenbestand vollständig und wahrheitsgemäß melden,
- zu Beginn jedes Jahres die Nachzuchten des vergangenen Kalenderjahres melden,
- abzugebende Fruchttauben zunächst innerhalb des Projekts anbieten und erst anschließend extern vermitteln,
- Kontaktdaten, Bestandsdaten und Herkunftsangaben aktuell halten sowie die Rechte anderer Mitglieder und Urheber beachten.
5. Benutzerkonto, Zugang und Zusammenarbeit
Der persönliche Zugang darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Projektinterne Angaben, Nachrichten und personenbezogene Kontaktdaten dürfen ausschließlich für die vereinbarten Projektzwecke verwendet werden. Bei Sicherheitsrisiken, Beitragsrückständen oder Regelverstößen kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden.
6. Bestands-, Nachzucht- und Herkunftsdaten nach Beendigung
Nach Beendigung der Projektmitgliedschaft werden Benutzerkonto und personenbezogene Kontaktdaten gelöscht, sobald sie für die bisherigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.
Bestands-, Nachzucht- und Herkunftsdaten können pseudonymisiert weitergeführt werden, soweit dies für Herkunftsnachweise, Zuchtplanung, Bestandskontinuität oder dokumentierte fachliche Rückfragen erforderlich ist. Eine geschützte Zuordnung zur früheren Person bleibt nur einem eng begrenzten Kreis berechtigter Projektverantwortlicher zugänglich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
7. Änderungen und Nachweis der Zustimmung
Es gilt die Fassung 1.0 vom 05.07.2026. Bei wesentlichen Änderungen, etwa am Beitrag, an Meldepflichten, Zahlungsfristen, Sperrregeln oder der Datennutzung, kann eine erneute Bestätigung verlangt werden.
Im Mitgliedschaftsantrag werden Fassung, Datum, Sprache, Bestätigungszeitpunkt, Beitragswert und ein technischer Inhalts-Hash gespeichert. Dadurch kann später nachvollzogen werden, welche Fassung akzeptiert wurde.
8. Transparenz, Datenschutz und Kontakt
Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen oder zur Projektmitgliedschaft können über die Kontaktseite des Europäischen Fruchttaubenprojekts an die Projektleitung gerichtet werden.
Allgemeine rechtliche Informationen zur Einbeziehung vorformulierter Bedingungen stellt das Bundesministerium der Justiz in § 305 BGB bereit. Hinweise zu Datenschutzrechten veröffentlicht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Projektleiter
Bernd Marcordes
Zoo Köln
- Anschrift
- 50735 Köln
DE - marcordes@koelnerzoo.de
- Telefon
- +49 (0)221-7785108
- Mobil
- +49 (0)176-15570740

Stellv. Projektleiter
Manfred Kästner
- Anschrift
- An der Erfurter Str. 4
99428 Nohra
DE - Telefon
- +49 (0)3643-825120
- Mobil
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