PROJEKTMITGLIEDSCHAFT
Teilnahmebedingungen und Projektregeln
Diese Teilnahmebedingungen bilden die verbindliche Grundlage für Aufnahme, Projektbeitrag, Meldepflichten, Zugang und den verantwortungsvollen Umgang mit Projektdaten.
1. Teilnahmebedingungen: Charakter und Geltungsbereich
Das Europäische Fruchttaubenprojekt ist nicht im Vereinsregister eingetragen und organisiert die Zusammenarbeit als fachliche Projektgemeinschaft. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen und Einrichtungen, die einen Projektzugang beantragen oder als Projektmitglied freigeschaltet werden.
Das Absenden einer Mitgliedschaftsanfrage begründet noch keine Projektmitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet die Projektleitung nach Prüfung der Angaben und des fachlichen Bezugs.
2. Beginn, Dauer und Projektstruktur
Die Projektmitgliedschaft beginnt mit der ausdrücklichen Freigabe durch die Projektleitung und läuft auf unbestimmte Zeit, bis sie durch das Mitglied oder die Projektleitung beendet wird.
Ein Mitglied kann jederzeit formlos per E-Mail austreten. Die Projektleitung kann die Mitgliedschaft nach Prüfung bei ausbleibender Zahlung sowie bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Projektregeln sperren oder beenden.
3. Projektbeitrag und Beitragsbefreiung
Für jedes Kalenderjahr wird der in der Projekt-Zentrale gepflegte jährliche Projektbeitrag von 15,00 EUR erhoben. Der reguläre Folgebeitrag ist nach aktueller Konfiguration bis zum 01.04.2026 fällig. Der volle Jahresbetrag gilt grundsätzlich unabhängig vom Aufnahmedatum; eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
Mitglieder mit der Projektfunktion „Zoovertreter“ sind für die Dauer dieser Funktion vom Jahresbeitrag befreit. Die Befreiung wird aus der aktuell zugeordneten Projektfunktion ermittelt. Frühere Zahlungsvorgänge und Beitragshistorien bleiben erhalten.
4. Bestand, Nachzucht, Einzeltier und Stammbaum
Projektmitglieder pflegen ihre Bestands-, Nachzucht-, Einzeltier- und Stammbaumdaten im geschützten Mitgliederbereich. Diese Daten sind vertrauliche Zuchtdaten und für andere normale Projektmitglieder nicht einsehbar. Zugriff haben nur das jeweils erfassende beziehungsweise zugeordnete Mitglied und ausdrücklich berechtigte Projektadministratoren.
Die Daten werden nicht als Community-Aktivität oder öffentliche Mitgliederzuordnung ausgegeben. Standardisierte Bestands- und Nachzuchtberichte werden ohne Namen, E-Mail-Adressen, Benutzernamen oder andere unmittelbare personenbezogene Mitgliedsbezüge erstellt.
5. Zuchtanlagen haben einen eigenen Veröffentlichungsvertrag
Zuchtanlagen sind von der Vertraulichkeitsregel für Bestand, Nachzucht, Einzeltier und Stammbaum ausdrücklich ausgenommen. Für Zuchtanlagen gilt weiterhin der gesonderte Veröffentlichungs- und Community-Vertrag des Projekts. Eine vorhandene Freigabe zur Darstellung einer Zuchtanlage wird dadurch nicht automatisch aufgehoben.
6. Herkunftsnachweise und fachliche Dokumentation
Herkunfts- und Abstammungsinformationen für einzelne Tiere sollen nachvollziehbar dokumentiert werden. Herkunftsnachweise sollen ein Tier bei einer Abgabe begleiten und für spätere fachliche Rückfragen verfügbar bleiben.
Nach Beendigung einer Mitgliedschaft können für Herkunftsnachweise, Zuchtplanung und fachliche Kontinuität erforderliche Tierdaten pseudonymisiert fortgeführt werden. Eine geschützte Zuordnung zur ehemaligen Person bleibt auf besonders berechtigte Projektverantwortliche beschränkt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
7. Abgabe, Suchmeldungen und Vorrang innerhalb des Projekts
Abzugebende Fruchttauben sollen zunächst innerhalb des Projekts angeboten werden, bevor eine externe Vermittlung erfolgt. Angebote und Suchmeldungen sind zu aktualisieren oder zu entfernen, sobald sie erledigt sind.
8. Benutzerkonto und interne Informationen
Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Interne Nachrichten, Dokumente, Preisempfehlungen und personenbezogene Kontaktdaten dürfen nur für die vereinbarten Projektzwecke verwendet werden.
Die technische Berechtigung im Mitgliederbereich richtet sich nach den jeweils zugewiesenen Projektrollen und Capabilities. Eine Kennzeichnung einzelner Bestands-, Nachzucht-, Einzeltier- oder Stammbaumdaten als „öffentlich“ hebt deren Vertraulichkeit nicht auf.
9. Bilder und projektbezogene Nutzungsrechte – redaktioneller Entwurf
Wer Bilder in den Mitgliederbereich hochlädt oder dem Europäischen Fruchttaubenprojekt auf anderem Weg zur Verfügung stellt, bestätigt, zur Einräumung der nachfolgend beschriebenen Nutzung berechtigt zu sein und Rechte Dritter zu beachten.
Dem Europäischen Fruchttaubenprojekt wird für projektbezogene Zwecke ein dauerhaftes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Bildern eingeräumt. Die Bilder dürfen im Projekt dauerhaft gespeichert, dargestellt und für projektbezogene Informations-, Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecke weiterverwendet werden. Dieses Nutzungsrecht endet nicht automatisch mit dem Austritt aus dem Projekt.
Ein tatsächlich mitgeteilter Fotografen- oder Urheberhinweis kann weiterhin genannt werden. Fotografen- oder Copyrightangaben werden nicht automatisch erfunden. Nach einem Austritt können Bilder – abhängig von der vorhandenen Kennzeichnung und den eingeräumten Rechten – weiterhin mit Urheberangabe oder ohne Bezug zum ehemaligen Mitglied verwendet werden.
10. Fehlende Meldungen, Sperrung und Beendigung
Wiederholt ausbleibende erforderliche Meldungen, Zahlungsrückstände bei beitragspflichtigen Mitgliedern oder schwere Regelverstöße können nach Prüfung zu einer Sperrung oder Beendigung der Projektmitgliedschaft führen. Beitragsbefreite Zoovertreter dürfen wegen des nicht geschuldeten Jahresbeitrags weder als überfällig geführt noch gemahnt werden.
11. Änderungen und Nachweis der Zustimmung
Es gilt Version 1.2 vom 05.09.2026. Wesentliche Änderungen erfordern eine erneute Zustimmung bestehender Mitglieder.
Version, Datum, Sprache, Zustimmungszeitpunkt und technischer Inhaltshash werden nachvollziehbar gespeichert. Frühere Zustimmungen werden historisch erhalten und nicht still überschrieben.
12. Transparenz, Datenschutz und Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen oder zur Projektmitgliedschaft können über die Kontaktseite des Europäischen Fruchttaubenprojekts an die Projektleitung gestellt werden.
Allgemeine rechtliche Informationen zur Einbeziehung vorformulierter Bedingungen stellt das Bundesministerium der Justiz in § 305 BGB bereit. Hinweise zu Datenschutzrechten veröffentlicht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Koordinator Zoos
Jens Riebe
- Anschrift
- Osterjork 149
21635 Jork
DE - fruchttauben@gmx.de
- Telefon
- +49(0)41622508126
- Mobil
- —

Kassenwart
Manfred Brunkhorst
- Anschrift
- Im Südfelde 25
31515 Wunstorf
DE - Telefon
- +49 (0)5031-13391
- Mobil
- +49 (0)157-32905407
