PROJEKTMITGLIEDSCHAFT
Teilnahmebedingungen und Projektregeln
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Aufnahme in das Europäische Fruchttaubenprojekt, die Rechte und Pflichten der Projektmitglieder sowie die Nutzung des internen Projektbereichs.
1. Geltungsbereich und Aufnahme in das Projekt
Das Europäische Fruchttaubenprojekt ist eine fachlich ausgerichtete Projektgemeinschaft und nicht in das Vereinsregister eingetragen. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen und Einrichtungen, die eine Aufnahme beantragen oder bereits als Projektmitglied zugelassen sind.
Mit dem Absenden einer Mitgliedschaftsanfrage entsteht noch keine Projektmitgliedschaft. Sie beginnt erst mit der ausdrücklichen Freigabe durch die Projektleitung nach Prüfung der eingereichten Angaben und des fachlichen Bezugs zum Projekt.
2. Beginn, Dauer und Beendigung der Projektmitgliedschaft
Die Projektmitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit begründet. Sie endet durch den Austritt des Mitglieds oder durch eine Beendigung seitens der Projektleitung.
Ein Austritt ist jederzeit formlos per E-Mail möglich. Bei ausbleibender Beitragszahlung sowie bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Projektregeln kann die Projektleitung den Zugang nach Prüfung des Einzelfalls zunächst sperren und die Projektmitgliedschaft anschließend beenden.
3. Projektbeitrag und Zahlungsfristen
Für die Teilnahme am Europäischen Fruchttaubenprojekt ist für jedes Kalenderjahr ein Projektbeitrag in Höhe von 15,00 EUR zu entrichten.
Der erste Projektbeitrag wird mit der Aufnahme fällig und ist innerhalb der in der Freigabemitteilung genannten Zahlungsfrist zu überweisen. In den folgenden Kalenderjahren ist der Beitrag jeweils bis zum 01.04.2026 zu zahlen.
Der Jahresbeitrag wird unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme in voller Höhe erhoben. Eine zeitanteilige Berechnung oder Ermäßigung findet auch bei einer Aufnahme am Ende des Kalenderjahres nicht statt. Bereits entrichtete Beiträge werden bei Austritt oder Beendigung der Projektmitgliedschaft nicht anteilig erstattet.
4. Pflichten der Projektmitglieder
Mit der Aufnahme in das Projekt verpflichten sich die Projektmitglieder insbesondere dazu,
- zu Beginn jedes Kalenderjahres den aktuellen Fruchttaubenbestand vollständig und wahrheitsgemäß zu melden,
- zu Beginn jedes Kalenderjahres die Nachzuchten des vorangegangenen Jahres zu melden,
- abzugebende Fruchttauben zunächst innerhalb des Projekts anzubieten und erst anschließend extern zu vermitteln,
- Kontakt-, Bestands- und Herkunftsangaben aktuell zu halten sowie die Rechte anderer Mitglieder und Urheber zu beachten.
5. Benutzerkonto und Nutzung des internen Projektbereichs
Das Benutzerkonto ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Projektinterne Informationen, Nachrichten und Kontaktdaten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Europäischen Fruchttaubenprojekts genutzt werden.
Bei Sicherheitsrisiken, Beitragsrückständen oder Verstößen gegen die Projektregeln kann der Zugang zum internen Projektbereich vorübergehend gesperrt werden.
6. Umgang mit Bestands-, Nachzucht- und Herkunftsdaten nach Beendigung
Nach Beendigung der Projektmitgliedschaft werden das Benutzerkonto und die personenbezogenen Kontaktdaten gelöscht, sobald sie für die bisherigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.
Bestands-, Nachzucht- und Herkunftsdaten können in pseudonymisierter Form weitergeführt werden, soweit dies für Herkunftsnachweise, Zuchtplanung, Bestandskontinuität oder dokumentierte fachliche Rückfragen erforderlich ist. Die geschützte Zuordnung zu einer früheren Person ist ausschließlich einem eng begrenzten Kreis berechtigter Projektverantwortlicher zugänglich. Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
7. Fassung der Teilnahmebedingungen und Nachweis der Zustimmung
Maßgeblich ist die Fassung 1.1 vom 09.07.2026. Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere am Projektbeitrag, an Meldepflichten, Zahlungsfristen, Sperrregelungen oder der Verwendung von Projektdaten, kann eine erneute Bestätigung verlangt werden.
Zum Nachweis der Zustimmung dokumentiert das Projekt die angenommene Fassung, den Zeitpunkt und die Sprache der Bestätigung, den zu diesem Zeitpunkt geltenden Projektbeitrag sowie eine Prüfsumme des maßgeblichen Textes.
8. Datenschutz, weiterführende Informationen und Kontakt
Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen oder zur Projektmitgliedschaft können über die Kontaktseite des Europäischen Fruchttaubenprojekts an die Projektleitung gerichtet werden.
Ergänzende Informationen zur Einbeziehung vorformulierter Bedingungen enthält § 305 BGB. Hinweise zu Datenschutzrechten veröffentlicht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Projektleiter
Bernd Marcordes
Zoo Köln
- Anschrift
- 50735 Köln
DE - marcordes@koelnerzoo.de
- Telefon
- +49 (0)221-7785108
- Mobil
- +49 (0)176-15570740

Stellv. Projektleiter
Manfred Kästner
- Anschrift
- An der Erfurter Str. 4
99428 Nohra
DE - Telefon
- +49 (0)3643-825120
- Mobil
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